Was ist eine AZAV-Maßnahme?
Kurz gesagt: der Türöffner zu geförderter Weiterbildung. Als Anbieter mit bestandenem AZAV-Zertifizierungsaudit machen wir digitale Kompetenz (KI, Social Media, moderne Prozesse) für Ihr Team förderfähig, oft bis zu 100 % aus öffentlichen Mitteln finanziert. Wer es genau wissen will, findet hier jedes Detail, inklusive der Gesetzestexte im Original.
Qualität, die der Staat anerkennt.
AZAV ist kein Siegel zum Selbstvergeben. Es ist ein geprüfter Rahmen, und die Voraussetzung dafür, dass Weiterbildung öffentlich gefördert werden kann.
Ein geprüfter Standard
AZAV steht für die „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“, den staatlich anerkannten Qualitätsrahmen für geförderte Weiterbildung in Deutschland.
Von einer Zertifizierungsstelle testiert
Eine zugelassene fachkundige Stelle prüft Träger und Maßnahme: Konzept, Lehrpläne, Qualifikation und Prozesse. Erst dann wird eine Maßnahme förderfähig.
Was das für Sie heißt
Zertifizierte Weiterbildung lässt sich über öffentliche Mittel finanzieren, für viele Teilnehmende bis zu 100 %. Statt Agenturbudget: gefördertes Know-how im eigenen Team.
Kein Marketing-Siegel. Ein geprüftes Qualitätsversprechen, das der Staat mitfinanziert.
§ 82 SGB III, kurz erklärt.
Was das Gesetz für Ihr Team übernimmt.
Das Qualifizierungschancengesetz fördert die Weiterqualifizierung bestehender Mitarbeitender, unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße. Wir prüfen im Fördercheck, was konkret für Ihr Team gilt.
Bis zu 100 % Lehrgangskosten
Je nach Betriebsgröße übernimmt die Agentur für Arbeit einen Teil oder die vollständigen Kosten der zertifizierten Weiterbildung für Ihr bestehendes Team.
Bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss
Während der Weiterbildungszeit gibt es zusätzlich einen Zuschuss zum Gehalt Ihrer Mitarbeitenden, ebenfalls gestaffelt nach Betriebsgröße.
Sie beantragen als Arbeitgeber
Nicht Ihre Mitarbeitenden laufen zum Jobcenter: Sie als Betrieb stellen den Antrag bei der Agentur für Arbeit, wir bereiten ihn mit Ihnen vor.
Was je Betriebsgröße drin ist.
Richtwerte nach § 82 SGB III, im Fördercheck klären wir, was für Sie konkret gilt.
In vier Schritten zum Zertifikat.
Vom ersten Check bis zum anerkannten Nachweis: wir begleiten jeden Schritt, damit die Förderung sauber greift.
Fördercheck
Wir klären kostenlos, ob und wie eine QCG-Förderung für Ihr Team greift, und welche Themen sinnvoll sind.
Beratung & Antrag
Wir begleiten die Kommunikation mit der Agentur für Arbeit und bereiten die nötigen Unterlagen für Ihren Antrag als Arbeitgeber sauber vor.
Weiterbildung
Praxisnah, online und berufsbegleitend. Echte Projekte statt Theorie. Ihr Team arbeitet an dem, was danach im Alltag zählt.
Zertifikat & Transfer
Am Ende steht ein anerkannter Nachweis, und ein Team, das Content, KI und digitale Prozesse eigenständig weiterträgt.
Kompetenzen, die morgen zählen.
Keine graue Theorie: wir bilden in genau den Feldern weiter, in denen wir selbst täglich arbeiten.
Werkzeuge, Prompts und Automatisierung, die echte Zeit sparen.
Reels, Hooks, Redaktionsplan: Reichweite systematisch aufbauen.
Von der Idee zum fertigen Clip: Skript, Dreh, Schnitt, Untertitel.
Moderne Kommunikation, Lead-Prozesse und Tools, die skalieren.
Live-Sessions im Team statt einsamer Videokurse: Wissen bleibt im Betrieb.
Nachweisbare Qualifikation zum Kursabschluss, nach AZAV auditiert.
Die Gesetzestexte im Original.
Keine Zusammenfassung, kein Marketing-Deutsch: der Wortlaut aus dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), wie er auf gesetze-im-internet.de steht.
§ 176 Abs. 1-2 SGB III, Grundsatz der Zulassung
„Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen. Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen, bedürfen keiner Zulassung. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 bedürfen der Zulassung nach den §§ 179 und 180."
Das ist der Kern: Ohne diese Zulassung darf ein Anbieter gar keine geförderte Weiterbildung durchführen. Genau diese Zulassung ist unser Auftrag an die GZQ.
§ 179 Abs. 1 SGB III, Zulassung der Maßnahme
„Eine Maßnahme ist von der fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn sie nach Gestaltung der Inhalte, der Methoden und Materialien ihrer Vermittlung sowie der Lehrorganisation eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt und nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist, angemessene Teilnahmebedingungen bietet und die räumliche, personelle und technische Ausstattung die Durchführung der Maßnahme gewährleisten, und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt wird."
Deshalb prüft die Zertifizierungsstelle nicht nur uns als Träger, sondern jede einzelne Maßnahme: Lehrplan, Ausstattung, Kosten, Dozenten inklusive.
§ 82 Abs. 1 SGB III, Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Qualifizierungschancengesetz)
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen, der Berufsabschluss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt, die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert und die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind."
Das ist die Rechtsgrundlage für den Fördercheck: genau diese Voraussetzungen prüfen wir dort für Ihr Team.
Was das Gesetz wirklich sagt.
Ehrlich statt beschönigt, ohne Fachchinesisch.
Gesetzlich nicht vorgeschrieben, der Antrag kann direkt eingereicht werden. Da es eine Ermessensleistung ist, empfiehlt die BA in der Praxis oft ein Gespräch mit dem Arbeitgeber-Service. Wie streng das gehandhabt wird, ist von Agentur zu Agentur unterschiedlich.
Nein. Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt sein, eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Deshalb planen wir mindestens 6 Wochen Vorlauf ein.
Sozialversicherungspflichtig fest angestellte Mitarbeitende (keine Minijobber oder Freelancer), deren Berufsabschluss mind. 2 Jahre zurückliegt und die in den letzten 2 Jahren keine andere §82-Förderung erhalten haben.
Für Sie entstehen zu keinem Zeitpunkt Kosten, auch nicht nach einer Zusage. Das ist unsere eigene Vertragsbedingung, fest verankert im Kursvertrag.
„Förderung ist kein Papierkram, sondern eine Chance: einmal richtig investiert, bleibt das Wissen im Team, nicht bei der Agentur.“
Prüfen Sie Ihre Förderung.
In einem kurzen, kostenlosen Fördercheck klären wir, welcher Fördertopf für Sie oder Ihr Team in Frage kommt, unverbindlich und konkret.